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Aus der Verantwortung als Unternehmen ergibt sich die Notwendigkeit einer fachlichen Unterweisung ihrer Mitarbeiter.
Schulungsteilnehmer lernen nicht nur, was verboten ist ....
.... viel wichtiger: Sie lernen, wie man es richtig macht!
Nach bestandener Prüfung in unserer praxis- und gerätebezogenen Bedienerschulung erhalten Sie von uns Ihren persönlichen System Lift Bedienausweis. Die SYSTEM CARD berechtigt den Inhaber des Bedienausweises, deutschland- und europaweit, Arbeitsbühnen zu bedienen und zu mieten.
Die SYSTEM-CARD zum sicheren Führen von Hubarbeitsbühnen dient als Nachweis darüber, dass eine qualifizierte Unterweisung / Schulung der Mitarbeiter für Hubarbeitsbühnen erfolgt ist.
Sprechen Sie uns an. Wir informieren Sie gern umfassend und erstellen Ihnen ein individuelles Angebot.
Arbeitsbühnen sind die einfachste und prinzipiell auch die sicherste Möglichkeit, um in großer Höhe zu arbeiten. Allerdings will das Bedienen gelernt sein. Nur so ist sichergestellt, dass Unfälle aufgrund mangelnder Erfahrung oder gar wegen Unwissenheit vermieden werden können. Unternehmer sind generell verpflichtet ihre Mitarbeiter in das Bedienen einer Arbeitsbühne einzuweisen.
Eine Einweisung der Bediener von Hubarbeitsbühnen muss dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz BGG 966 entsprechen. Die Lehrgänge für den Bedienausweis System Card bestehen aus einem theoretischen Teil, der unter anderem rechtliche und technische Grundlagen, Maßnahmen zum Aufbau und Abstützen sowie Verhaltensregeln enthält. Außerdem wird in einem praktischen Teil der sichere Umgang mit Arbeitsbühnen geübt.
Unternehmer haften für Ihre Mitarbeiter (Betr.SichV). Arbeitsbühnen darf nur der Mitarbeiter bedienen, der von Ihrem Unternehmen als befähigte Person schriftlich dazu beauftragt und nach DGUV Regel 100-500 (alt BGR 500) ordnungsgemäß in die Sicherheitsbestimmungen und Bedienung von Hubarbeitsbühne unterwiesen wurde. Eine Unterweisung muss mindestens den Anforderungen nach DGUV-Grundsatz 308-008 (alt BGG966) "Ausbildung und Beauftragung der Bediener von Hubarbeitsbühnen" entsprechen.
Mit einer Schulung übernimmt Häßler-Lift für Unternehmer die von der Betriebssicherheitsverordnung und dem Arbeitsschutzgesetz vorgeschriebene Unterweisung eines Mitarbeiters vor der Inbetriebnahme einer Arbeitsbühne. Die nach ISO 18878 international gültige System Card belegt die umfassende Unterweisung eines Mitarbeiters entsprechend BGG 966.
System-Card Schulungen sind auf die jeweiligen Bauformen bezogen und damit entsprechen sie dem Stand der Technik.
Daher gehen Sie kein Risiko ein und besuchen Sie unsere System Card – Schulungszentren in Halle, Leipzig oder gar in Ihrer Firma, um an einer qualifizierten Sicherheitsschulung teilzunehmen.
Der Bedienausweis ist in Deutsch /Englisch gehalten und weist den Besitzer auch im Ausland als geschulten und kompetenten Bühnenbediener aus.
Zusätzlich erhält der Schulungsteilnehmer das handliche Sicherheitsheft mit Doppelfunktion:
Die SYSTEM-CARD ist international gültig nach:
ISO 18878: 2004 MEWP Operator
BGG 966 Ausbildung und Beauftragung der …
Nach Ablauf der Gültigkeit ist eine Kurzschulung und ein Test für die Verlängerung erforderlich
Das Schulungsmanagement, die Trainer und die SYSTEM-CARD-Schulungszentren unterliegen hohen Qualitäts- und Sicherheitsstandards:
Zertifikatsinhalt:
Jedes SYSTEM-CARD-Schulungszentrum für Arbeitsbühnen und Stapler richtet sich bei abgehaltenen Schulung nach dem Schulungshandbuch „Vereinbarung für das Betreiben eines System Card-Schulungszentrums (Verbindliche Mindestanforderungen für SYSTEM-CARD-Schulungszentren) welches zentral verwaltet und aktualisiert wird.
Diese Pflichten sind Unternehmerpflichten, die er oder von Ihm beauftragte Vorgesetzte im Betrieb umsetzen müssen.
Unterweisungspflicht (§12, ArbSchG + §9, BetrSichV + Artikel 7, 9/655/EWG + 95/63/EWG + §4, BGV A1)
Die SYSTEM-CARD-Schulung nimmt dem Unternehmer dabei einen Teil dieser Pflichten ab und unterstützt ihn bei:
Das Schulungskonzept und die Durchführung der SYSTEM-CARD-Schulungen leiten sich aus nationalen Gesetzen und Verordnungen, europäischer Richtlinie und Berufsgenossenschaftlichen Vorschriften ab. Die Inhalte einer Unterweisung/Schulung haben sich mindestens nach dem Stand / Regeln der Technik zu richten.
1. Die gesetzlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften machen eine Unterweisung / Schulung für den Unternehmer verbindlich!
2. Anhand der Vorgaben, die den Stand der Technik markieren und somit maßgeblich für den Unterweisungsinhalt sind, wird deutlich, dass so eine Unterweisung/Schulung nicht in 5 Minuten durchzuführen ist und geschulte Trainer mit langjährigen Erfahrungen im Hubarbeitsbühnenbereich erfordert.